Aktuelles

Eigentümergesellschaft: Klimaanlage nachrüsten

Empfehlen & Teilen

Seit den vergangenen Rekordsommern denken viele Eigentümer darüber nach, ihre Wohnungen nachträglich mit einer Klimaanlage auszustatten. Technisch ist das kein Problem, doch gerade bei Eigentümergesellschaften ist das Einverständnis der anderen Eigentümer nötig. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten alle Maßnahmen bei der Versammlung genehmigt werden.

Gerichtsurteil: Klimaanlage muss abgebaut werden
Das Amtsgericht Essen entschied, dass eine Klimaanlage, deren Einbau die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) ursprünglich zugestimmt hatte, wieder entfernt werden muss. In der Eigentümerversammlung wurde der Einbau einstimmig beschlossen, jedoch wurde nicht festgelegt, welche Art von Klimagerät eingebaut wird, noch wo es installiert wird. Als das Gerät eingebaut war, fühlte sich ein Eigentümer durch die Optik und den Geräuschpegel gestört und klagte.

Das Gericht gab dem Kläger Recht: Da das Klimagerät eine bauliche Veränderung darstellt, der die WEG in dieser Form nicht zugestimmt hat, muss es entfernt werden. Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, dass die Klimaanlage eingebaut werden darf, ist nichtig, da er nicht festlegt, welche Art von Klimagerät installiert wird, noch wo es angebracht werden soll.
[Amtsgericht Essen Az.: 196 C 288/16]

Aktueller Beitrag

News

03.04.2025

Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird

Trotz steigender Kosten entscheiden sich viele Hauseigentümer weiterhin für Gasheizungen – allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 1,2 Mio. neue Anlagen installiert. Doch die Rahmenbedingungen verschlechtern sich rapide: Durch den steigenden CO2-Preis, zunehmende Netzentgelte und gesetzliche Einschränkungen wird das Heizen mit Gas in den kommenden Jahren deutlich teurer, zeigt eine aktuelle Kostenprognose der […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up