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Fröhliche Weihnachten!

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Liebe Kunden und Geschäftspartner,

keine Sorge: Sie müssen nicht besinnlich sein; Hauptsache, Sie haben eine gute Zeit und genießen die Feiertage.

Zum Jahresende noch einmal Zeit mit den Lieben verbringen, Ausspannen oder gutes Essen genießen – wie auch immer Ihr Fest aussieht: Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und entspannte Feiertage!

Weihnachten – Es war immer mein schönstes Fest.
[Theodor Storm (1817 – 1888)]

 

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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