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Fröhliche Weihnachten!

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Liebe Kunden und Geschäftspartner,

trotz oder gerade wegen dieser herausfordernden Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben angenehme Festtage und friedvolle Weihnachten.

In diesem Jahr haben wir gelernt, dass viele unserer Gewohnheiten, menschliche Nähe und unsere uneingeschränkte Freiheit keine Selbstverständlichkeit sind. Umso mehr werden wir es zu schätzen wissen, wenn das alles in der Zukunft wieder möglich ist.

Aus diesem Grund möchten wir uns in diesem Jahr ganz besonders für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockenherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt, wie balde
sie fromm und lichterheilig wird,
und lauscht hinaus. Den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit,
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
[Rainer Maria Rilke (1875 – 1926)]

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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