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Einzelhandel zum Kauf in Genthin (nicht mehr verfügbar)

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EHEMALIGES EINKAUFSZENTRUM MIT VIELFÄLTIGEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN IN VERKEHRSGÜNSTIGER LAGE!
– ASSET-DEAL, SHARE-DEAL NACH VEREINBARUNG MÖGLICH – rd. 23.700 m² großes, fast ausschließlich befestigtes Grundstück – leerstehendes, eingeschossiges Gebäude, ursprünglich als Einkaufszentrum genutzt – Genehmigung für Einzelhandel nach wie vor vorhanden – ca. 330 Außenstellplätze

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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