Jetzt neu: Grundstück zum Kauf in Oberkrämer
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TEILBARES BAUGRUNDSTÜCK FÜR 6 EFH IM SPECKGÜRTEL VON BERLIN!
– Wohnsiedlung mit Einfamilienhausbebauung – ungeteiltes Grundstück mit Altbestand – bebaubar wie Nachbarbebauung (§34 BauGB)
Aktueller Beitrag
21.11.2024
BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht