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Grundstück zur Miete in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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300m² GARTENTEIL ZUR FREIEN GESTALTUNG! KLEINE OASE MITTEN IN DER STADT!
– eingezäunter Garten, ca. 300 m² auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück – kleine Oase zum Entspannen – KEINE BEBAUUNG möglich – uneinsehbares Grundstück durch blickdichte Bepflanzung – kein Strom- und Wasseranschluss vorhanden – zentrale Lage, abgeschlossenes Privatgrundstück mit Mehrfamilenhaus – reine Gartennutzung, dauerhaftes Wohnen in Bauwagen, Tiny House oder Wohnwagen nicht möglich

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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