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Gastgewerbe/Hotel zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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BEKANNTES AUSFLUGSLOKAL MIT APARTMENTHAUS UND EVENTLOCATION DIREKT AM WANNSEE
– Denkmal-Ensemble bestehend aus 3 Gebäuden – 1) Haupthaus, Baujahr 1869, beherbergt 9 Ferienwohnungen, Studioküche und 2 Büros, teilsaniert 2011 – 2) Landhaus, Baujahr 1874, Gastronomiebetrieb, modernisiert 1993 – 3) Fachwerkgebäude, Baujahr 1872, Veranstaltungsraum, 2013 Heizung und 2018 teilweise Gebälk erneuert – Grundstück 3.276 m² – Pachtgrundstücke mit Wasserflächen inkl. Dampferanleger ca. 785 m² (Flur 5/86-27 und 5/10-4), Pachtzins 388,– €/Monat bei einer Laufzeit von 1 Jahr mit dreimonatigem Kündigungsrecht zum Jahresende

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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