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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ERSTBEZUG NACH SANIERUNG! HELLE ALTBAUWOHNUNG MIT BALKON IN BEGEHRTER LAGE! PROVISIONSFREI!
– attraktiver Gründerzeit-Altbau, bestehend aus Vorder- und Gartenhaus – liebevoll sanierte Treppenhäuser mit originalen Stilelementen und Stuck – Neugestaltung des Innenhofes sowie Instandhaltungsmaßnahmen wie neue Isolierglasfenster, Heizkörper, Elektro- und Versorgungsleitungen erfolgt – Aufzugsanbau den den Rückfronten des Vorder- und des Gartenhauses geplant – derzeit Sanierung der Wohnung, u. a. Erneuerung der Elektrik, neues Parkett, neue Fliesenböden und Fliesenspiegel in der Küche, Anbringung von Stuck, Instandsetzung von Fenstern und Türen, Sanierung des Bades sowie Komplettrenovierung – Fernwärme – Kellerabteil – 360°-Tour: https://my.matterport.com/show/?m=U6EL8frvkEw

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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