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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ATTRAKTIVE KAPITALANLAGE: HELLES ALTBAU-APARTMENT IN BEGEHRTER KIEZLAGE!
– Gründerzeit-Eckhaus von 1908 – umfangreiche Sanierung des Gebäudes und der Wohnungen 1997/98 – seitdem laufend instandgehalten, keine größere Instandsetzung geplant – Wohnung derzeit vermietet, Einzug 2007 (nach Aufteilung), Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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