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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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AUS 2 MACH 1! GROSSZÜGIGE, ZUSAMMENGELEGTE ALTBAUWOHNUNG MIT 2 BALKONEN UND GRÜNBLICK!
– 1929 errichtetes Wohnensemble, stetig instandgehalten, solide Instandhaltungsrücklage – großer, grüner Innenhof mit kleinem Spielplatz – aus zwei 3-Zimmerwohnungen zusammengelegte Einheit im Hochparterre – rechte Wohnung vor 9 Jahren komplett saniert – Beheizung und Warmwasser über Fernwärme – 2 Kellerabteile

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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