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ALTBAUJUWEL IN SCHÖNEBERG – TRAUMHAFTE UND REPRÄSENTATIVE WOHNUNG MIT PANORAMAFENSTERN UND AUFZUG!
– sehr gepflegtes Wohnhaus – repräsentatives Entrée – seit 2012/2013 Sanierung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums unter Erhaltung von historischen Details – Aufzug – Kellerraum – Fernwärme – großzügiger Fahrradkeller – kleiner Gemeinschaftsgarten – Energieausweis liegt demnächst vor

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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