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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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EINZIGARTIGE GARTEN-MAISONETTE MIT 2 SÜDTERRASSEN UND STELLPLÄTZEN IN SCHÖNER GRÜNLAGE DER CITY-WEST
– exklusive Stadtvilla – 8 Wohneinheiten, von den Eigentümern selbstgenutzt – hochwertige, massive Bauweise, effektives Wärmedämm-Verbundsystem – stetig gepflegt, kein Reparaturstau – Gemeinschaftsgarten mit Bewässerungsanlage – große Gemeinschafts-Waschküche mit Entkalkungsanlage – Aufzug von der Tiefgarage bis in die oberste Etage – Maisonette erstreckt sich über Erdgeschoss und ein ebenerdiges Gartengeschoss – beide Wohnebenen sowie die beiden Tiefgaragenstellplätze haben separate Grundbuchblätter und könnten problemlos getrennt genutzt werden (z. B. mit Einliegerwohnung) – Kellerraum – Bewegungsmelder, Alarmanlage, einbruchhemmende Wohnungseingangstür – 2 Tiefgaragenstellplätze inklusive – Das Hausgeld beträgt 1022€

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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