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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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REPRÄSENTATIVE STUCKALTBAUWOHNUNG IN UNMITTELBARER NÄHE ZUM KUDAMM
– stilvolles Gebäudeensemble (Baudenkmal) – sehr repräsentativer Eingangsbereich – Wohnung erstreckt sich im 1.OG über Vorderhaus und Seitenflügel – historischer Aufzug, hält auf der Etage – geräumiges Kellerabteil – die angrenzende Nachbarwohnung kann ebenfalls erworben und zu einer ca. 286 m² großen Einheit zusammengelegt werden

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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