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SONNIGE BALKONWOHNUNG IN OBERSTER ETAGE MIT HERRLICHEM GRÜNBLICK
– freier Blick über den großen Springbrunnen bis zur Käseglocke im Rosengarten – gepflegtes Haus, 2019 modernisiert – Eigentumswohnung vollständig renoviert – Energieausweis liegt demnächst vor – Stellplatz ggf. anmietbar

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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