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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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HISTORISCHER ALTBAU AUS DER GRÜNDERZEIT MIT AUSBAUPOTENZIAL IN ZENTRALER NEUKÖLLNER LAGE
– repräsentativer Gründerzeitbau, bestehend aus Vorder- und Gartenhaus mit Seitenflügelstumpf (kein Denkmal) – Vorderhaus, Bj. 1860: 1995 komplett saniert, 6 Wohnungen – 1995 Errichtung Neubau Gartenhaus: 2 Wohnungen und 2 Gewerbe (u. a. Arztpraxis) – Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau im Gartenhaus (ca. 120 m², 2 Wohnungen) und Erweiterung der Gewerbefläche EG (ca. 20 m²) liegt vor – geplante Ausbaufläche mit € 20,– je m² SOLL angesetzt – voll vermietet

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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