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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Düsseldorf (nicht mehr verfügbar)

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DÜSSELDORF: VOLLVERMIETETES WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS MIT 14 STELLPL. UND BESTER VERKEHRSANBINDUNG
– Beheizung über Gaszentralheizung – Kunststoff-Isolierglasfenster – hauseigener Parkplatz mit 14 Stellplätzen erreicht man über eine Tordurchfahrt – zusätzliches Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Größe von ca. 5 PKW-Stellplätzen zur Platzierung von E-Stromanschlüssen für Schnell-Ladestationen ebenfalls erwerbbar (bereits in Bearbeitung, Verhandlungssache) – 2018 Umbau des Erdgeschosses durch den Hauptmieter Deutsche Bank, Mietvertrag ist aktuell um 5 weitere Jahre bis zum 30.22.2025 + 2×3 Jahre Option verlängert worden (Rendite derzeit 5,27 %) – Umbau der Hofdurchfahrt in eine zusätzliche Gewerbefgläche und Verlagerung der Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksteil möglich

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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