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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Lübeck (nicht mehr verfügbar)

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TESDORPFHAUS – Wohn-, Geschäfts- und Ärztehaus in der Lübecker Altstadt
– historisches Kaufmannshaus der Familie Carl Tesdorpf (einer von Deutschlands ältesten Weinhändlern) – seit 1967 unter Denkmalschutz, wird in der Liste der Kulturdenkmäler der Hansestadt Lübeck als Einzeldenkmal geführt – Denkmalschutz wurde 11/2017 erweitert und erstreckt sich nun auch auf die Fassaden „An der Untertrave“ und Mengstraße“ – Kaufpreis gegen Gebot

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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