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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Magdeburg (nicht mehr verfügbar)

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STILVOLLES, DENKMALGESCHÜTZTES GESCHÄFTSHAUS IN BELIEBTER LAGE!
– stilvoller, viergeschossiger Altbau von 1889 – Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des LSA – Dachgeschossausbau und Personenaufzug im Zuge der Modernisierung im Jahr 1999 – bonitätsstarke Mieter, 100% Vermietungsstand – 51% Büronutzung, 31% Gastronomie, 16% Wohnen, 2 % Außenstellplätze

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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