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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Rostock (nicht mehr verfügbar)

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BÜROHAUS IN ZENTRALER LAGE AM NEUEN MARKT IN ROSTOCK
– ehemaliges Hauptpostamt, heute überwiegende Nutzung durch kommunale Mieter (Hansestadt Rostock, Staatliches Bau-und Liegenschaftsamt, BIMA) – Baujahr 1943 – Einzeldenkmal gemäß der Denkmalliste der Hansestadt Rostock -insgesamt 45 Stellplätze davon sind derzeit 11 unvermietet

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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